Hygienekonzept der Buntenskampschule

Hygiene – Plan unter besonderer Berücksichtigung der Verbreitungsmöglichkeiten des Corona-Virus für die Buntenskampschule (Grundschule mit DaZ-Zentrum und Grundschulbetreuung-GSB, Stand 13.9.21)

 

Personenverkehr in der Schule, Besucher

 

Grundsätzlich gilt ein Betretungsverbot des Schulgeländes für ungeimpfte, nicht genesene und ungetestete Personen (3G-Regel, entsprechende Nachweise müssen vorgezeigt werden, ein Selbsttest mit Qualifizierter Selbstauskunft ist für Erwachsene nicht zulässig).

Im Gebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.

Der Personenverkehr in der Schule wird so gering wie möglich gehalten. Die Schule darf nur von schulischem Personal, Betreuungspersonal und den Schülern während der für sie gültigen Unterrichts- und/oder Betreuungszeit betreten werden. Eltern verabschieden ihre Kinder vor der Schultür und warten gegebenenfalls nach Schulschluss dort auf sie. Besucher und Eltern dürfen das Schulgebäude nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat oder nach einer Terminvereinbarung mit einer Lehrkraft betreten. Alle Personen, die das Schulgebäude betreten, sind angewiesen, ihre Anwesenheit schriftlich zu dokumentieren und die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittelspender und Vordrucke zur Dokumentation der Anwesenheit stehen an den Eingängen „Schulhof“ und „Buntenskamp“ sowie im Sekretariat bereit.

Die Erfassung der Anwesenheit dient gegebenenfalls der Nachverfolgung von Infektionsketten. Die Anwesenheitsnotizen werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes im Sekretariat der Schule für 14 Tage verwahrt und anschließend unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Die Erfassung der Anwesenheit und die grundsätzliche Nachweispflicht hinsichtlich der 3G-Regel gelten nicht für Lieferanten und Post- und Paketzusteller.

 

 

Betreten und Aufenthalt in der Schule, Laufwege

 

Die Nachweispflicht hinsichtlich der 3G-Regel gilt auch für Elterngespräche und die Maskenpflicht gelten auch bei Elternversammlungen und Elterngesprächen. Zum Schuljahresbeginn erhalten alle Lerngruppen eine ausführliche Hygieneunterweisung durch Lehrkräfte und/oder schulisches Personal, die in regelmäßigen engmaschigen Abständen immer wieder aufgefrischt wird. Alle Schülerinnen und Schüler waschen zu Beginn des Schulbesuchs und nach jeder Hofpause unter Aufsicht die Hände. Alternativ benutzen die Kinder Handdesinfektionsmittel, das sie von zuhause mitbringen.

Es gilt der jeweils aktuelle Schnupfenplan des Ministeriums. Die Lehrkräfte achten auf Krankheitssymptome bei den Schülerinnen und Schülern. Treten während des Schulbesuchs Symptome dieser Art auf, ist der Schulbesuch sofort abzubrechen. Die Sorgeberechtigten werden telefonisch informiert und dürfen das Schulgebäude in diesem Fall auch kurzzeitig ohne gültigen Testnachweis betreten. Am Haupteingang (Buntenskamp) und am Schulhofeingang befinden sich Desinfektionsmittelspender. Das Schulpersonal und schulfremde Besucher sind angewiesen, sich bei Betreten des Schulgebäudes die Hände zu desinfizieren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer zwischen den Lerngruppen/ Kohorten gewahrt werden, nach Möglichkeit auch auf den Schulfluren. Die Laufwege im Gebäude sind gekennzeichnet („Rechtsverkehr“).

Die Lerngruppen haben zugewiesene Ein- und Ausgänge.

Um Personenansammlungen zu vermeiden, sammeln sich die Lerngruppen nach den Hofpausen an festen Punkten auf dem Schulhof. Sie werden dort von Lehrkräften abgeholt und in das Gebäude geleitet.

Im Außenbereich des Schulgeländes kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, wenn der Mindestabstand beachtet wird.

Besucher und Lieferanten nutzen den Haupteingang (an der Straße Buntenskamp).

 

 

Unterricht

 

Für alle unterrichtlichen Vorhaben, insbesondere Musik, Sport und Darstellendes Spiel gelten die einschlägigen aktuellen Erlasse des Ministeriums im Umgang mit dem Corona-Virus.

Der Unterricht findet grundsätzlich im Kohortenprinzip statt. Eine Klasse bildet eine Kohorte. Auch die Förder-, Forder- und AG-Angebote sowie die DaZ-Aufbaukurse werden nur innerhalb eines Klassenverbandes umgesetzt.

 

 

Ausstattung der Schulräume

 

In der Schule sind alle Klassenräume und Betreuungsräume sowie Küche und Speiseraum mit Waschbecken und Seifenspendern und Papiertüchern, jeweils in Wandhalterungen, ausgestattet. An jedem Waschbecken im Schulgebäude hängt eine Piktogramm-basierte Anweisung zum richtigen Händewaschen. Im Türrahmen in allen Klassen- und Gruppenräumen hängen im Piktogramm - basierte allgemeine Informationen zur Hygiene. Diese finden sich auch in den Eingangsbereichen der Schule. In allen Räumen stehen Sprühflaschen mit viruziden Desinfektionsmitteln zur Oberflächenreinigung zur Verfügung, damit die Lehrkräfte und pädagogisches Personal gegebenenfalls auch zwischen den Reinigungsintervallen mit möglichst geringem Aufwand Türklinken und Oberflächen reinigen können. Die Räume werden vor, nach und während der Benutzung umsichtig und ausreichend durch die Lehrkräfte und schulisches Personal gelüftet.

In allen Räumen befinden sich CO2-Messgeräte.

 

 

Toiletten

 

Die Toiletten im gesamten Gebäude werden nach einem festgelegten Nutzungsplan benutzt.

 

 

Reinigung der Räumlichkeiten

 

Alle Klassenräume sowie Lehrerzimmer und Sekretariat und das Büro der Schulleitung werden täglich nach Unterrichtsende durch das Personal des Schulträgers gereinigt. Alle Oberflächen der genutzten Räume (v.a. Türklinken und Tische) und alle Handläufe der Treppenhäuser werden täglich durch das Personal des Schulträgers gereinigt. In jedem Raum befindet sich eine Liste zur täglichen Dokumentation der Reinigung (Türrahmen). Die Listen werden im Sekretariat verwahrt.

 

 

Essen in der Schule

 

Das mitgebrachte Frühstück verzehren die Schülerinnen und Schülern während der Hofpausen draußen. Sollte es witterungsbedingt („Regenpause“) keine Hofpausen geben, wird im Klassenraum die Möglichkeit zum Frühstück gegeben. Es wird dann „im Versatz“ mit Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter gefrühstückt, so dass das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht gleichzeitig mit den direkten Sitznachbarn erfolgt. Die Frühstückszeit ist für jede Gruppe begrenzt auf wenige Minuten (unter 10). Während dieser Zeit sind die Fenster und die Klassentür weit geöffnet.

 

 

Corona-Tests in der Schule

 

Montags und donnerstags finden die obligatorischen Selbsttests der Schülerinnen und Schüler zu Schulbeginn oder in der Frühbetreuung der GSB unter Aufsicht des schulischen Personals statt. Es wird „im Versatz“ (s. auch Essen in der Schule) getestet, die Mund-Nasen-Bedeckungen werden nur für den kurzen Zeitraum während der Probenentnahme (Teststäbchen in der Nase) abgenommen. Während der gesamten Testdurchführung sind Fenster und Klassentüren weit geöffnet. Das schulische Personal beaufsichtigt die Testdurchführung. Im Falle eines positiven Schnelltest-Ergebnisses wird das betreffende Kind umgehend aus der Lerngruppe genommen. Die Sorgeberechtigten werden telefonisch informiert und müssen einen PCR-Test beim Kind vornehmen lassen. Gemäß dem aktuell gültigen Fall-Management des Gesundheitsamtes erfolgt das weitere Vorgehen.

 

 

Ganztagsbetreuung

 

Im Rahmen der Ganztagsbetreuung werden die zu betreuenden Kindern in Jahrgangskohorten zusammengefasst.

Ein Mittagessen kann angeboten werden, wenn während der Essenszeiten ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den essenden Kindern eingehalten und für angemessene Belüftung gesorgt werden kann.

Während der Ferienbetreuung können die Kinder ausnahmsweise kohortenübergreifend betreut werden, wenn die Personalsituation dies erforderlich macht.

 

 

Einhaltung der Hygieneregeln

 

Alle in Schule versammelten Personen halten sich an die folgenden Hygieneregeln:

·         Husten und Niesen in die Ellenbeuge

·         nicht/so wenig wie möglich ins Gesicht fassen

·         Hände regelmäßig (auf jeden Fall nach dem Naseputzen, Essen, Trinken, nach der Pause und nach dem Toilettengang) 30 Sekunden gründlich mit Wasser und Seife waschen oder mit mitgebrachtem Desinfektionsmittel reinigen

·         Hände nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material waschen und ggf. desinfizieren

·         Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Schülern und den Lehrkräften

·         Entsorgung von benutzten Taschentüchern, Papiertüchern, Servietten o.ä. in einen Eimer mit Deckel (in jedem Raum vorhanden)

·         Räume regelmäßig (alle 20 Minuten) stoßlüften (Fenster und Türen weit geöffnet)

 

Das schulische Personal klärt die SchülerInnen auf, leitet an, achtet auf die Einhaltung der Regeln und erinnert immer wieder. An allen Handwaschbecken hängen laminierte, Piktogramm-basierte Anleitungen zum Händewaschen.

 

 

Reinigungsroutine

 

Zur täglichen bzw. zweimal täglichen Reinigung durch das Personal des Schulträgers gehören grundsätzlich folgende Aspekte:

·         Oberflächenreinigung von Tischen (feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und anschließendem Nachwischen mit Wasser) in den Klassen- und Fachräumen

·         Reinigung durch feuchtes Abwischen (s. o) und/oder Desinfektion der Türklinken innen und außen (auch der Eingangstüren) und der Lichtschalter (auch in den Verwaltungsräumen und im Kopierraum)

·         Reinigen der Waschbecken und Wasserhähne mit Reinigungsmittel

·         Leeren aller Papierkörbe und Mülleimer mit Deckel, Ausstattung der Papierkörbe und Mülleimer mit Deckeln mit neuen Tüten

·         ggf. Nachfüllen von Seifenspendern, Desinfektionsmittelspendern und Papiertüchern und Austausch von leeren Sprühflaschen zur Oberflächenreinigung „zwischendurch“ durch volle Exemplare

·         Gründliche Reinigung aller Schüler- und Personaltoiletten und aller Waschräume und Umkleiden der historischen Turnhalle

·         Ausfegen in den Klassen- und Fachräumen

·         Saugen im Lehrerzimmer, Sekretariat und Büro der Schulleitung und in der „ehemaligen Hausmeisterwohnung“

·         Reinigen der Tastaturen der PCs in den Klassenräumen, im Computerraum und der PCs in Kopierraum, Lehrerzimmer, Sekretariat und im Büro der Schulleitung mit entsprechend geeignetem Reinigungsmittel

 

Außerdem gilt für die nachstehenden Bereiche (zuständig ist ebenfalls das Personal des Schulträgers):

·         Bei Bedarf, mindestens jedoch 2x wöchentlich, feuchtes Wischen des Fußbodens aller Fußböden (auch Schulflure, Treppenhäuser)

 

 

Auflistung aller durch die Schulleitung beschafften und bereit gestellten Hilfsmittel zum Schutz vor Infektionen

 

·         OP- Masken und FFP2-Masken für das schulische Personal

·         Selbsttests für Personal und SchülerInnen

·         125ml Handdesinfektionsmittel für jede Lehrkraft und Schulassistenz zum persönlichen Gebrauch während der Arbeitszeit

·         250ml Flächendesinfektionsmittel in Sprühflaschen zur schnellen Reinigung zwischendurch für jeden Raum

·         Mülleimer mit Deckel zur Entsorgung von Taschentüchern, Servietten, Pflastern o.Ä.

·         Dokumentationslisten zur Reinigung

·         Anwesenheitslisten

 

 

 

Quellen/Bezüge:

·         Corona im Schulsetting:

Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19 Pandemie (rki.de)

·         Information zu Quarantänemaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen – Auswirkungen für Schulen nach §33, Ziffer 3 ISchG:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/Corona_Schulinfo_17_August_Quarantaene.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

·         Hygieneleitfaden des MBWK für das Schuljahr 2021/22:

Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Hygieneleitfaden für dasCoronavirus - Schulen&Hochschulen - Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 - schleswig-holstein.de Schuljahr 2021/22 - schleswig-holstein.de

 

·         Schnupfenplan:

Schnupfenplan (schleswig-holstein.de)

 

·         Hygieneleitfaden Kreis Hzgtm Lauenburg v.01.10.2016